Teilnahmebedingungen

1.  Teilnahme

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Schüler:innen einer österreichischen Schule mit Wohnsitz in Österreich. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten oder ihrer Lehrkraft. Eine Teilnahme mittels elektronischer Anmeldesysteme, sog. Sammeldienstleister sowie sog. Wegwerf-E-Mails oder Trashmails wird nicht berücksichtigt.
  2. Eine Person nimmt am Wettbewerb teil, indem sie bis spätestens 28. Februar 2025 eine Datei oder einen Link auf www.kardea.org hochlädt und mittels des Buttons „Absenden“ an die Veranstalter:innen schickt.
  3. Die Erfassung der geforderten persönlichen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs. Näheres hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
  4. Die teilnehmenden Personen (insbesondere die Lehrkräfte) tragen die Verantwortung dafür, dass durch die Veröffentlichung des eingereichten Projekts weder Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte noch sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
  5. Der Teilnahmeschluss für den Preis ist der 28.02.2025. Es nehmen alle elektronischen Teilnahmeformulare teil, die spätestens um 23:59 Uhr österreichischer Zeit am Tag des Teilnahmeschlusses abgeschickt wurden. Nach diesem Zeitpunkt ist das Abschicken des elektronischen Teilnahmeformulars nicht mehr möglich. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des entsprechenden Datensatzes. Der Teilnehmer, die Teilnehmerin ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten, insbesondere der E-Mail-Adresse und Telefonnummer, selbst verantwortlich. Die Veranstalter:innen übernehmen keine Haftung für technische Störungen, die eine rechtzeitige Teilnahme verhindern könnten.

2.  Durchführung und Abwicklung

  1. Die Gewinner:innen werden von den Veranstalter:innen bestimmt. Eine inhaltliche Bewertung des eingereichten Projekts erfolgt durch eine Jury aus natürlichen Personen. Der Rechtsweg zur Anfechtung der Juryentscheidung ist ausgeschlossen.
  2. Aus Punkt 3 ergeben sich nähere Angaben über den jeweiligen Preis (einschließlich möglicher Beschränkungen, Mitwirkungsleistungen oder Kosten, die bei der oder für die Inanspruchnahme des Preises gelten). Die als Preis präsentierten Gegenstände oder Dienstleistungen müssen nicht zwingend mit den gewonnenen Gegenständen oder Dienstleistungen identisch sein, vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe, Art der Leistung oder der sonstigen Ausstattung bestehen.
  3. Die Gewinner werden von Three Coins GmbH oder im Namen von Three Coins GmbH ausschließlich per E-Mail über den Gewinn des Preises benachrichtigt. Dies erfolgt spätestens bis zum 30.04.2025. Sollten Sie nicht zu den Gewinner:innen gehören, werden Sie nicht informiert. Die Benachrichtigung wird an die E-Mail-Adresse gerichtet, die der Teilnehmer, die Teilnehmerin im Teilnahmeformular angegeben hat. Die Veranstalter:innen haften nicht für falsche oder unvollständige E-Mail-Adressen. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Three Coins GmbH nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Meldet sich der Gewinner, die Gewinnerin nicht innerhalb von einer Woche nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Preis.
  4. Sachpreise werden per Spedition, Paketdienst oder Post an die von den Gewinner:innen anzugebende Postadresse frei Haus versandt. Die Auslieferung des Gewinns erfolgt nur an eine gültige Adresse in Österreich.
  5. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
  6. Der Preis ist nicht übertragbar.

3.  Gewinne

Folgende Gewinne werden im Rahmen der Preisverleihung verteilt:

  • Kategorie „jung und wild“ (Volksschule): Geldpreis zu € 500,-, verschiedene Sachpreise, wie beispielsweise Bücherboxen
  • Kategorie „Das Taschengeld wird knapp“ (Unterstufe): Geldpreise zu € 750,-, verschiedene Sachpreise und Dienstleistungen, wie beispielsweise Exkursionen
  • Kategorie „Almost erwachsen“ (Oberstufe): Geldpreise zu € 1.000,-. verschiedene Sachpreise und Dienstleistungen, wie beispielsweise Exkursionen

Die Art und Verfügbarkeit der Sachpreise kann je nach Verfügbarkeit variieren.

Teilnahmeschluss ist der 28.02.2025.

4.  Sonstige Bestimmungen

  1. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, technische Störungen oder andere Defekte, die eine Teilnahme oder den Gewinn beeinträchtigen, übernehmen Three Coins GmbH und die beteiligten Agenturen keine Haftung.
  2. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Teilnehmer:innen aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Preis auszuschließen.
  3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  4. Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Republik Österreich.
  5. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
  6. Diese Teilnahmebedingungen können von Three Coins GmbH jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
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